Kfz-Zulassungsservice
Folgende Unterlagen sind im Original erforderlich
(keine Kopie):
Achtung! Zur Wiederanmeldung sind unbedingt die Teile I und II des Zulassungsscheines
mitzubringen!
Anmeldung
eines Neufahrzeugs auf eine Privatperson
Anmeldung
eines Gebrauchtfahrzeugs auf eine Privatperson
Anmeldung
eines Neufahrzeugs auf eine Firma
Anmeldung
eines Gebrauchtfahrzeugs auf eine Firma
Abmeldung
eines Fahrzeugs
Änderung
der Adresse (innerhalb des selben Zulassungsbezirkes)
Änderung
des Namens (innerhalb des selben Zulassungsbezirkes)
Verlust bzw. Diebstahl von Kennzeichen
Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsschein
bei Leasingfahrzeugen
zusätzlich
Anmeldespesen ab 13.05.2008
Die Kosten für die seit 01.04.2010 bei Anmeldung auf Privatpersonen obligatorische ZMR-Abfrage betragen € 1.| Pkw und Lkw | Motorrad | Motorfahrrad und Moped | Anhänger, Zugmaschine | |
| Behördenkosten | € 119,80 | € 119,80 | € 119,80 | € 119,80 |
| Bearbeitungsgebühr | € 41,70 | € 41,70 | € 41,70 | € 41,70 |
| Begutachtungsplakette | € 1,45 | € 1,45 | € 1,45 | € 1,45 |
| Kennzeichen | € 18,00 | € 9,80 | € 5,50 | € 9,00 |
| Gesamt | € 180,95 | € 172,75 | € 168,45 | € 171,95 |
Wenn das/die Kennzeichen beibehalten wird/werden, betragen die Kosten € 162,95. Die Anmeldespesen sind bar zu bezahlen.
Die bargeldlose Zahlung (Bankomatkarte, Kreditkarte) ist an folgenden Standorten möglich:
Änderung der Adresse bzw. des Namens
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Bei Änderung des Hauptwohnsitzes oder des Namens, muss innerhalb einer Woche der Zulassungsschein geändert werden. |
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Innerhalb des selben Zulassungbezirkes fallen für die Änderung keine Kosten an. |
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Wird der Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt, so ist das Fahrzeug Ab- und im neuen Zulassungsbezirk wieder anzumelden. |
Wechselkennzeichen
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Bei Anmeldung auf Wechselkennzeichen sind auch der Typen- und Zulassungsschein für das bestehende Fahrzeug zur Anmeldung mitzubringen. Das gleiche gilt, wenn ein Fahrzeug aus einem Wechselkennzeichen herausgemeldet wird. |
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Alle Fahrzeuge (max. 3) müssen das gleiche Kennzeichenformat besitzen. |
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Hat das bestehende Fahrzeug noch schwarze Kennzeichentafeln, müssen diese gegen neue ausgetauscht werden. |
Seit 01.07.2007 wird als Typenschein kein gebundenes Heft mehr ausgegeben,
sondern nur mehr ein einzelnes A4-Blatt.
Anstelle des Typenscheines kann auch ein COC-Papier, eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung
oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank ausgegeben werden.
EU-Kennzeichen ab dem 04.11.2002
Ab dem 04.11.2002 gibt es auch in Österreich die neuen EU-Kennzeichen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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v2012.02.16 - © Versicherungsbüro Schättle Ges.m.b.H.