Kfz-Zulassungsservice

Unser Büros finden Sie an folgenden Standorten:

Selbstverständlich können Sie die Anmeldestelle auch nützen, wenn Sie Ihre Versicherung nicht über unser Büro abschliessen möchten.

Sollten Sie keine Zeit haben, führen wir die Anmeldung Ihres Fahrzeuges gegen Spesenersatz (ca €25) im Raum Wien gerne für Sie durch!

  • Innerhalb von 30 Minuten ist Ihr Auto optimal versichert und angemeldet
  • Keine zusätzlichen Behördenwege

Folgende Unterlagen sind im Original erforderlich (keine Kopie):

Achtung! Zur Wiederanmeldung sind unbedingt die Teile I und II des Zulassungsscheines mitzubringen!

   Anmeldung eines Neufahrzeugs auf eine Privatperson

   Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs auf eine Privatperson

   Anmeldung eines Neufahrzeugs auf eine Firma

   Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs auf eine Firma

   Abmeldung eines Fahrzeugs

   Änderung der Adresse (innerhalb des selben Zulassungsbezirkes)

   Änderung des Namens (innerhalb des selben Zulassungsbezirkes)

   Verlust bzw. Diebstahl von Kennzeichen

   Verlust bzw. Diebstahl von Zulassungsschein

   bei Leasingfahrzeugen zusätzlich


1) Wenn der Zulassungsnehmer jemand anderen mit der Anmeldung beauftragt ist eine Vollmacht erforderlich. Hierfür ist keine Vergebührung erforderlich. Der Bevollmächtigte benötigt einen amtlichen Lichtbildausweis.

Anmeldespesen ab 13.05.2008

Die Kosten für die seit 01.04.2010 bei Anmeldung auf Privatpersonen obligatorische ZMR-Abfrage betragen € 1.

  Pkw und Lkw Motorrad Motorfahrrad und Moped Anhänger, Zugmaschine
Behördenkosten € 119,80 € 119,80 € 119,80 € 119,80
Bearbeitungsgebühr €   41,70 €   41,70 €   41,70 €   41,70
Begutachtungsplakette €     1,45 €     1,45 €     1,45 €     1,45
Kennzeichen €   18,00 €     9,80 €     5,50 €     9,00
Gesamt € 180,95 € 172,75 € 168,45 € 171,95

Wenn das/die Kennzeichen beibehalten wird/werden, betragen die Kosten € 162,95. Die Anmeldespesen sind bar zu bezahlen.

Die bargeldlose Zahlung (Bankomatkarte, Kreditkarte) ist an folgenden Standorten möglich:

Änderung der Adresse bzw. des Namens

Bei Änderung des Hauptwohnsitzes oder des Namens, muss innerhalb einer Woche der Zulassungsschein geändert werden.
Innerhalb des selben Zulassungbezirkes fallen für die Änderung keine Kosten an.
Wird der Hauptwohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt, so ist das Fahrzeug Ab- und im neuen Zulassungsbezirk wieder anzumelden.

Wechselkennzeichen

Bei Anmeldung auf Wechselkennzeichen sind auch der Typen- und Zulassungsschein für das bestehende Fahrzeug zur Anmeldung mitzubringen. Das gleiche gilt, wenn ein Fahrzeug aus einem Wechselkennzeichen herausgemeldet wird.
Alle Fahrzeuge (max. 3) müssen das gleiche Kennzeichenformat besitzen.
Hat das bestehende Fahrzeug noch schwarze Kennzeichentafeln, müssen diese gegen neue ausgetauscht werden.

Kfz-Genehmigungsdokument

Seit 01.07.2007 wird als Typenschein kein gebundenes Heft mehr ausgegeben, sondern nur mehr ein einzelnes A4-Blatt.
Anstelle des Typenscheines kann auch ein COC-Papier, eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank ausgegeben werden.

EU-Kennzeichen ab dem 04.11.2002

Ab dem 04.11.2002 gibt es auch in Österreich die neuen EU-Kennzeichen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Für weitere Fragen zum Thema Kfz-Zulassung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen in den ServiceCentern gerne zur Verfügung.   

v2012.02.16 - © Versicherungsbüro Schättle Ges.m.b.H.