Unfallversicherung

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Warum ist eine Unfallversicherung notwendig?

Eine private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen die entstehen, wenn man durch einen Unfall eine bleibende Gesundheitsschädigung erleidet. So kann der Verunglückte das Umfeld auf die Behinderung einrichten (z.B. Wohnung und Fahrzeug behindertengerecht umbauen). Eine hoher Geldbetrag ist auch notwendig, falls der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und keine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Der Sozialversicherungsträger erbringt nur Leistungen im Anschluß an einen Arbeitsunfall!

Was ist ein Arbeitsunfall? Wann liegt ein Freizeitunfall vor?

Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall am direkten Weg von und zur Arbeit und während der Arbeitszeit. Als Freizeitunfall gilt jeder andere Unfall (z. B. Sportausübung, Einkaufen, Haushalt, etc.).
Der Sozialversicherer (z. B. Gebietskrankenkassen) erbringt nur Leistungen nach einem Arbeitsunfall.

Welche zusätzliche Gefahren können mitversichert werden?

Achtung! Die Ausübung "gefährlicher" Sportarten (wie z. B.Fallschirmspringen und Motorsportarten) sind nicht oder nur gegen Prämienzuschlag versichert.

Welche Varianten werden angeboten?

Unfallversicherungen für Einzelpersonen, Familie, Kinder, Senioren und spezielle Berufsgruppen wie Ärzte oder Musiker werden für den Berufs- und/oder Freizeitbereich angeboten.

Was ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme "Invalidität" gibt die Leistung des Versicherers bei 100% Dauerinvalidität an. Der Grad der Invalidität wird anhand einer Liste ("Gliedertaxe") des jeweiligen Versicherers festgestellt (Beispiel: kleine Zehe = 2%).

Im Rahmen der Unfallversicherung kann auch eine Leistung bei Tod, sowie Taggeld bei Spitalsaufenthalt oder längerem Krankenstand zu Hause vereinbart werden.

Zusätzliche Kosten, die aufgrund von Bergung (z. B. Hubschrauberrettung) entstehen, sollten im Zuge von "Unfallkosten" (Heil-, Bergungs- u. Rückholkosten) abedeckt werden; ebenso können Kosten, die durch kosmetische Operationen entstehen, versichert werden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?

Wichtig ist die Wahl der Versicherungssumme für den Fall, daß man aufgrund einer Invalidität nicht mehr arbeiten kann und unter Umständen noch zusätzliche Ausgaben für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder für eine Haushaltshilfe hat. Die Kapitalleistung aus der privaten Unfallversicherung sollte dann so bemessen sein, daß man unter Berücksichtigung aller anderen Renten und Vermögenserträgen von den Zinsen aus diesem Kapital wie bisher weiterleben kann.
Verfügt man weder über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung noch über verwertbares Vermögen, könnte eine Versicherungssumme von 300.000 bis 400.000 bei Vollinvalidität ein guter Richtwert sein. Junge Menschen sollten sich eher an der Obergrenze orientieren, da sie unter Umständen ein ganzes Leben mit den Erträgen aus dieser Versicherungsleistung auskommen müßten!

Was versteht man unter Progression?

Bei steigendem Invaliditätsgrad - meist ab 25% - wird eine höhere Leistung erbracht. So werden Produkte angeboten, die bei 100% Invalidität die sechsfache Versicherungssumme ausbezahlen.



Für weitere Fragen zum Thema Unfallversicherung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen in den ServiceCentern gerne zur Verfügung.   

 

 

v2011.10.18 - © Versicherungsbüro Schättle