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Rechtschutzversicherung |
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Die Kosten für Anwälte, Notare, Sachverständige, Gerichte u.s. w. sind so hoch, dass oft auf die Durchsetzung der eigenen Forderungen verzichtet werden muss. Die Rechtschutzversicherung ersetzt diese Kosten und hilft Ihnen zu Ihrem Recht.
Im Rahmen der Rechtschutzversicherung gibt es aber keine Rund-um-Deckung. Eine Vielzahl von Bausteinen werden zu Paketen zusammen geschlossen.
Was ist zu beachtenDie Rechtschutzversicherung unterscheidet prinzipiell zwischen Unternehmen (Personen mit selbständiger Tätigkeit) und Privatpersonen (Personen mit unselbständiger Tätigkeit).
Die Rechtschutzversicherung deckt Streitigkeiten, die während der Laufzeit des Vertrages entstehen. Achtung: Es ist nicht relevant wann ein Streit zu Gericht geht! Zu beachten sind außerdem die unterschiedlichen Wartezeiten der einzelnen Bausteine.
Eine umfassende Beratung ist über Internet nicht möglich. Die folgenden Erläuterungen sollen Ihnen aber einen Überblick verschaffen.
Erläuterungen zur Rechtschutzversicherung (Auszug)Fahrzeug Rechtschutz
Fahrzeug Vertrags Rechtschutz
Schutz bei Streitigkeiten aus Veträgen im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug. Dies bezieht sich sowohl auf die Durchsetzung, als auch auf die Abwehr von Ansprüchen.
Lenker Rechtschutz
Der Versicherungsschutz umfaßt die selben Bereiche wie Pkt.1 FAHRZEUG - RECHTSSCHUTZ, wird aber ausschließlich dem Versicherten für das Lenken eines weder in seinem Eigentum noch in seiner Haltung stehenden Fahrzeuges gewährt. Der Schadenersatzanspruch umfaßt die persönlichen Ansprüche des Lenkers, nicht aber Schadenersatzforderungen hinsichtlich des gelenkten KFZ.
Schadenersatz- und Strafrechtschutz für den Privat und Berufsbereich
Hier geht es um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen des Versicherten bzw. um Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten, sofern sich der Versicherungsfall außerhalb des Kfz-Bereiches (Punkte 1-3) ereignet hat.
Arbeitsgerichtsrechtschutz
Bei Auseinendersetzungen vor dem Arbeitsgericht.
Sozialversicherungsrechtschutz
Bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherung.
Beratungsrechtschutz
Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft im privaten oder beruflichen Bereich durch einen Rechtsanwalt oder Notar, die sich auf Fragen aus allen Gebieten des österreichischen Rechtes, ausgenommen Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgabenrecht, beziehen kann. Eine Beratung kann vom Versicherten höchstens einmal monatlich in Anspruch genommen werden, wobei bis zu zwei Rückfragen in derselben Angelegenheit eingeschlossen sind.
Darüber hinaus umfaßt der Versicherungsschutz auch die Kosten für eine mündliche Rechtsauskunft im privaten oder beruflichen Bereich durch einen Rechtsanwalt oder Notar im Ausland .
Allgemeiner Vertragsrechtschutz
Hier hat der Versicherte Versicherungsschutz bei der Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen,
sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers
über unbewegliche Sachen, mit Ausnahme von baubehördlich genehmigungspflichtigen
Veränderungen an Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen.
Gegen besondere Vereinbarung auch im Betriebsbereich, wahlweise mit oder Inkasso-Rechtsschutz.
Rechtschutz für Grundstückseigentum und Miete
Der Versicherte hat Versicherungsschutz in seiner Eigenschaft als Eigentümer,
Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines seiner eigenen
Nutzung dienenden Gebäudes oder Gebäudeteiles in Verfahren vor österreichischen
Gerichten bzw. Schlichtungsstellen.
Mitversicherung von gewerblich genutzten Einheiten gegen Vereinbarung möglich.
Rechtschutz für Erb- und Familienrecht
Der Versicherte hat Rechtsschutz im Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes (ausgenommen Scheidungen) sowie des Vormundschafts- und Sachwaltrechtes in Verfahren vor österreichischen Gerichten.
Steuergerichtsrechtschutz
Versicherungsschutz hat der Versicherte je nach gewählter Variante in seiner Eigenschaft als selbständig oder unselbständig Erwerbstätiger für den privaten und den Kfz-Bereich im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof, sowie bei der Verteidigung in gerichtlichen Strafverfahren nach dem Finanzstrafgesetz wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.
Eigentumsrechtschutz
Der Versicherungsschutz umfaßt die Wahrnehmung dinglicher Rechte an beweglichen Sachen (z.B. bei widerrechtlicher Pfändung; dingliche Rechte sind Eigentumsansprüche), Pfandrechte und dgl.
Datenrechtschutz (im betrieblichen Bereich)
Wenn ein versicherter Betrieb personenbezogene Daten im Sinn des Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet oder verarbeiten läßt, sorgt der Daten-Rechtsschutz für die Abwehr von Ansprüchen, die aus dem DSG abgeleitet werden.
Rechtshilfe in Datenschutzangelegenheiten (privater Bereich)
Der Versicherungsschutz umfaßt die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Durchsetzung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsbegehren im Sinne des Datenschutzgesetztes (DSG).
Höchstgerichtsrechtschutz im Gewerbe- und Standesrecht
Nach Erschöpfung des ordentlichen Instanzenzuges in gewerblichen und standesrechtlichen Angelegenheiten besteht hier Versicherungsschutz in Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.
Erweiterter Strafrechtschutz (im Privatbereich)
Für den Betriebsinhaber (bei juristischen Personen; namentlich genannter Geschäftsführer, Vorstand etc.) und seine Familie. Im Falle eines rechtskräftigen Freispruches wird auch bei Handlungen und Unterlassungen, die nur bei vorsätzlicher Begehung strafbar sind, rückwirkend Versicherungsschutz bis 10% der jeweiligen Versicherungssumme gewährt.
Ausgeschlossen bleiben jedoch Verbrechen (Strafdrohung mehr als drei Jahre);
Delikte, bei denen die Anklage auf gewerbsmäßige Begehung lautet;
Delikte, wegen derer der Versicherte bereits vorbestraft ist; Privatanklagedelikte
wie z.B. Ehrenbeleidigung; Delikte innerhalb des versicherten Personenkreises.
v2009.12.03 - © Versicherungsbüro Schättle