Lebensversicherung und 2. Pension
|
Die Aufgabe der Lebensversicherung ist es, zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. |
Bei der Wahl des Produktes sollen nie die eignen Bedürfnisse und Beweggründe aus den Augen verloren werden. Besonders durch die Langfristigkeit ist es notwendig von Beginn an mögliche Veränderungen der eigenen Wünsche und die Flexibilität der Produkte zu berücksichtigen.
Die folgende Kurzdarstellung der Möglichkeiten ist nur eine Auswahl der häufigsten Varianten und soll bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes helfen.
Risikoversicherung (Ablebensversicherung) Diese Variante wird vor allem für die Abdeckung von Verbindlichkeiten (z.B. Kreditbesicherung) nach dem Ableben des Versicherungsnehmers herangezogen. Spezialformen mit abgekürzter Prämienzahlungsdauer oder Kreditrestschuldversicherung werden angeboten.
Es werden Tarife angeboten, die bereits eine Gewinnbeteiligung vorweg berücksichtigt.
Rentenversicherung (Erlebensversicherung) Die Prämie wird - abzüglich Steuer und eventuellem Unterjährigkeitszuschlag - gewinnbringend veranlagt.
Am Ende der vereinbarten Laufzeit steht - je nach Vereinbarung - das angesammelte Kapital oder die Möglichkeit von laufenden Rentenzahlungen zur Verfügung.
Bei Ableben der Versicherten Person während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Nettoprämien zuzüglich angesammelter Gewinnanteile bis zum Todestag fällig.
Er- und Ablebensversicherung Sie stellt eine Kombination der oben genannten Varianten dar. Diese Variante ist für Personen, die sowohl die Familie abgesichert wissen wollen und gleichzeitig einen Teil der Prämie gewinnbringend und sicher veranlagen möchten.
Auch hier gibt es Sonderformen wie Termfixversicherungen zur Sicherung von Ausbildung und Studium der Kinder und Leistungen im Falle bestimmter schwerer Erkrankungen. Auch für den Betriebsbereich sind Spezialprodukte am Markt.
RENTENARTEN
Meist kann bei Fälligkeit der Lebensversicherung die Leistung sowohl als Kapital als auch in Form von laufenden Rentenzahlungen lukriert werden (Achtung bei steuerlicher Nutzung der Prämien).
Nach Beendigung des ursprünglichen Lebensversicherungsvertrages beginnt die Vereinbarung über die Rentenzahlungen.
Bis auf wenige Ausnahmen ist es möglich diese Entscheidung erst kurz vor Ende des Lebensversicherungsvertrages zu treffen. Die Angabe von unterschiedlichen Rentenmöglichkeiten sind daher bei Beginn der Lebensversicherung nur als Information zu betrachten. Die Entscheidung kann zu einem Zeitpunkt getroffen werden, wo die Lebensumstände bereits deutlicher bekannt sind.
Lebenslange Renten Das Kapital wird auf die statistische Lebenserwartung der versicherten Person aufgeteilt und monatlich in Teilbeträgen ausbezahlt. Die Renten sind in aller Regel über viele Jahre steuerfrei (Bewertungsgesetz).
Es ist bereits bei Vertragsabschluss bzw. bei Rentenbeginn zu vereinbaren, was mit dem verbliebenen angesparten Kapital passiert, wenn die Versicherte Person stirbt.
(Garantiezeiten, Unverfallbarkeit des Kapitals etc) Bei Vereinbarungen ohne Garantie ist zwar die monatliche Rente marginal höher, bei Ableben der versicherten Person verfällt das restliche Kapital.
Als Sonderform ist der zu Beginn vereinbarende Witwenübergang zu sehen.
Da der Wert der Rentenzahlungen - bei hoher Lebenserwartung - auch weit über das selbst angesparte Kapital hinaus gehen kann, darf diese Form nur von privaten Lebensversicherern angeboten werden.
Temporäre Renten Das Kapital wird auf eine bestimmte Anzahl von Jahren aufgeteilt (z.B. 10 Jahre Rente).
Diese Form von Renten wird auch von Banken angeboten.
Die Renten werden jährlich valorisiert, das heißt um eine Gewinnbeteiligung angehoben. Die Normal- oder Grundrenten sind Teil des Ablösekapitals (Prämien bzw. Versicherungssumme zuzüglich Gewinnbeteiligung). Wird in der Rente bereits eine mögliche Gewinnbeteiligung vorweg berücksichtigt, wird sie als Bonusrente ausgewiesen.
GEWINNBETEILIGUNG/VERANLAGUNG
Der Sparanteil der Prämie wird vom Versicherer veranlagt. Österreichische Versicherer unterliegen einem strengen Aufsichtsrecht und dürfen nur in bestimmte, im Versicherungsaufsichtsgesetz vorgeschriebene, Veranlagungen investieren.
Nur rund 30% des vom Versicherer zu veranlagenden Kapitals darf in Aktien (hohe Renditechancen aber gleichzeitig hohes Risiko) investiert werden. Im Vergleich dazu: In Großbritannien dürfen Versicherer bis zu 90% in Aktien veranlagen.
Österreichische Versicherer bieten in Ihren Produkten eine Garantieverzinsung von derzeit 3,25%. Erwirtschaftet der Versicherer mehr als diese Verzinsung, wird der Mehrertrag als Gewinnbeteiligung dem einzelnen Lebensversicherungsvertrag zugewiesen.
Die Gewinnbeteiligung stellt Sondervermögen dar. Es geht bereits mit der Zuweisung ins "Eigentum" des Versicherungsnehmers über, auch wenn dieser noch nicht darauf direkt zugreifen darf. Bereits zugewiesene Gewinnbeteiligung kann daher nicht mehr weggenommen werden (Deckungsstock).
In Amerika, in den Skandinavischen Ländern und in Großbritannien ist die Veranlagung in Fonds seit Jahrzehnten üblich und praktiziert.
Mit dem Sparanteil der Lebensversicherungsprämie (fondsgebundene Lebensversicherung) werden Fondsanteile erworben. Beim Verkauf dieser Anteile - zumeist am Ende des Versicherungsvertrages - wird durch die Differenz von Einkaufs- und Verkaufspreis ein Gewinn- oder auch Verlust erwirtschaftet.
Es ist daher größtes Augenmaß auf den Verkaufszeitpunkt, das heißt Zeitpunkt der Fälligkeit der Lebensversicherung zu achten.
Diese Form stellt, wie viele Menschen im letzten Jahr erfahren mußten, eine äußerst riskante Variante dar. Als Grundversorgung und alleinige Veranlagungsform für eine Pensionsvorsorge ist sie definitiv ungeeignet und wird vom Versicherungsbüro Schättle daher seit jeher abgelehnt.
Am Markt werden auch Misch- und Sonderformen angeboten. So gibt es Produkte, die die Sicherheit der klassischen Lebensversicherung bieten und darüber hinaus durch die Veranlagung der "klassisch" erwirtschafteten Gewinnbeteiligung in Fonds mehr Rentabilität versprechen.
BESTATTUNGSVORSORGE
Um Angehörigen im Fall des eigenen Todes Entscheidungen und Erledigungen zu erleichtern. Bestattungskosten werden in ihrem Gesamtausmaß oft unterschätzt, denn neben den reinen Bestattungskosten fallen meist noch zusätzliche Kosten an. Das Bestattungsvorsorge umfasst im Rahmen der Versicherungssumme auch die Übernahme von Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Neuanschaffung und Benützung von bereits vorhandenen Grabstellen. Die Bestattungskostenvorsorge beinhaltet außerdem einen Barzuschuss für unmittelbar im Trauerfall entstehende Kosten, z. B. für Parten, Kränze, Trauerkleidung etc. Viele Menschen haben zwar finanziell oder auch testamentarisch Vorkehrungen getroffen. Der Zugriff der Angehörigen zu anderen Vorsorgeeinrichtungen ist aber oft nur erschwert, zu spät oder gar nicht möglich. Mit einer Bestattungsvorsorge werden die schlagartig anfallenden Kosten abgesichert und die Angehörigen erhalten jede erforderliche Hilfe - wo immer im In- oder Ausland ein Todesfall eintritt.
|
v2011.10.18 - © Versicherungsbüro Schättle