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Kfz-Versicherung |
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Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Ihr Kraftfahrzeug ist eine Pflichtversicherung.
Damit Sie das Fahrzeug behördlich zulassen können, benötigen
Sie den Nachweis, daß eine Haftpflichtversicherung vorliegt.
Ein von Ihnen verursachter Schaden wird vom Versicherer an den Geschädigten
bezahlt. Die Versicherung schützt aber auch vor Ansprüchen, die ungerechtfertigt
an sie gestellt werden, indem die Versicherung die Kosten der Abwehr übernimmt.
Schäden die sie selbst erleiden sind in der Haftpflichtversicherung nie versichert.
Beispiele:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geopgraphischen Sinn. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug Europa verlassen (z.B. Türkei) müssen sie für die Erweiterung des Deckungsschutzes sorgen.
Beachten Sie jedoch, dass Sie in jedem Fall unbegrenzt haften und eine ausreichende Versicherungssumme wählen. Denn, sobald die Versicherungssumme ausgeschöpft ist, haften Sie mit Ihrem gesamten Hab & Gut. Wir empfehlen daher eine Summen von mindesten Euro 10 Mio.
Kaskoversicherung
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, deckt die Kaskoversicherung Schäden
am eigenen Kraftfahrzeug. Sie bietet finanziellen Schutz bei Reparatur, völligen
Verlust oder Totalschaden.
Welche Varianten werden angeboten?
| Die Teilkaskoversicherung (Elementarkasko) deckt im allgemeinen folgende Schäden | |
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| Darüber hinaus decken einige Produkte zusätzlich einen oder mehrere der folgenden Schäden: | |
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| Die Vollkaskoversicherung (Kollisionskasko) deckt grundsätzlich die in der Teilkaskoversicherung gedeckten Schäden und darüber hinaus: | |
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Aufgrund der großen Veränderungen am Versicherungsmarkt, verfließen die Grenzen zwischen den Varianten immer mehr (z.B. ist bei einigen Teilkaskoprodukten bereits Vandalismus mitversichert). Daher ist ein detaillierter Deckungsumfang vor Vertragsabschluss des gewählten Produktes unerlässlich.
Was ist versichert ? Wo gilt der Versicherungsschutz ?
Das in der Polizze genau beschriebene Fahrzeug inklusiver aller am und im Fahrzeug fest verbundenen Teile sind automatisch mitversichert. Wird zusätzlich Sonderausstattung angeschafft - gleichgültig ob vor oder nach Vertragsabschluß - so sind diese Positionen genau anzugeben (Radio, Boxen, spezielle Lackierung, besondere Innenausstattung etc), da der Versicherer andernfalls leistungsfrei wäre. Viele Versicherer bieten im Rahmen ihrer Produkte einen Pauschalbetrag für Sonderausstattung prämienfrei an.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa im geographischen Sinn. Wird das Fahrzeug verschifft, so gilt der Versicherungsschutz auch für die Reise, wenn sich der Entladehafen innerhalb des Geltungsbereiches befindet. Andernfalls endet der Versicherungsschutz mit dem Verladevorgang.
Was wird im Schadensfall ersetzt ?
Was ist bei einem Kaskoschaden zu beachten, damit der Versicherer nicht leistungsfrei wird ?
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, wenn Sie selbst geschädigt wurden und Sie nun Ihre eigenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung durchsetzen wollen.
Aber auch in Fällen wo der Staatsanwalt tätig wird (bei Personenschäden), sind Sie als Unfallbeteiligter automatisch in einen Rechtsstreit verwickelt. Egal wie das Verfahren selbst ausgeht, die Verfahrenskosten müssen Sie selbst bezahlen.
Folgende Bausteine können versichert werden:
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung ist eine auf die Unfallgefahren bei Benützung des KFZ beschränkte Versicherung. Die Leistungen werden unabhängig einer Verschuldensfrage zur Auszahlung gebracht; das heißt, auch dann, wenn der versicherte Lenker den Unfall verursacht hat bzw. zusätzlich zu einer etwaigen anderen Schadenersatzleistung. Wichtig vor allem für den Lenker, der bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Ersatzleistungen erhält.
Versichert sind der Lenker und die berechtigten Insassen. Da aber alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges stehende Unfälle mitgedeckt sind, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf das Be- und Entladen, das Aus- und Einsteigen, das Tanken, den Reifenwechsel und das Einweisen.
Ausgeschlossen sind Unfälle, die bei der Ausführung oder Versuch von Verbrechen oder Vergehen entstehen, (auch Fahrerflucht, Alkohol, Drogenmißbrauch) und Unfälle auf Fahrten ohne Wissen und Willen des Halters.
Folgende Gefahren können versichert werden:
Leasing
Die Finanzierung des Leasingautos sollte unbedingt getrennt von der Kfz-Versicherung
abgeschlossen werden!
So ist man nicht über die ganze Laufzeit des Leasing-Vertrags – fünf
Jahre und länger – an womöglich überteuerte Versicherungstarife
gebunden.
Dank des kostenlosen Schättle-Computervergleichs können Sie so Jahr
für Jahr das beste Versicherungsangebot am Markt ermitteln lassen und gegebenenfalls
auch flexibel zu einer günstigeren Versicherung wechseln.
Neu: Wir können Ihnen ab sofort auch kostengünstige
Leasingfinanzierung anbieten.
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v2011.10.18 - © Versicherungsbüro Schättle