EU-KENNZEICHENTAFEL
Information des Versicherungsverbandes

 

Ab dem 4. November 2002 gibt es auch in Österreich die bereits aus vielen EU-Ländern bekannten EU-Kennzeichentafeln (mit blauem EU-Balken am linken Rand) Von der Umstellung betroffen sind alle derzeitigen weißen Kennzeichentafeln bzw. Garnituren; für Motorräder wird eine neue, etwas kleinere Tafel eingeführt.

 

Hinweis: Es besteht keine Verpflichtung zum Austausch der Kennzeichentafeln bei bestehenden Zulassungen. Grundsätzlich erhält der Kunde die neuen Tafeln beim nächsten Fahrzeugwechsel.

 

1.) Fahrzeuganmeldung:

 

Bei jedem Fahrzeugwechsel ab 4. November 2002 müssen die alten Kennzeichentafeln in der Zulassungsstelle abgegeben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass an alten Tafeln bereits blaue Aufkleber angebracht wurden. Der Kunde erhält für das neu angemeldete Fahrzeug EU-Kennzeichentafeln mit einer neuen Kombination.

 

Sollte der Kunde in Ausnahmefällen seine alte, lieb gewordene Nummernkombination beibehalten wollen, muss er die neuen Tafeln rechtzeitig bestellen. Bestellungen sind ab 1. Oktober 2002 möglich. Nur wenn die neuen Tafeln bis spätestens 10. Oktober 2002 bestellt werden, ist sichergestellt, dass die Tafeln ab 4. November 2002 zur Verfügung stehen.

 

Der Preis der neuen Tafeln muss bei der Bestellung bezahlt werden.

 

Achtung: Bestellt der Kunde nach dem 10. Oktober 2002 kann ihm passieren, dass bei der Anmeldung des Fahrzeuges Anfang November die EU-Tafeln noch nicht geliefert sind und er dann ein anderes Kennzeichen zugewiesen bekommt (und bezahlen muss). Dabei muss die Abmeldung unter gleichzeitiger Freihaltung des bisherigen Kennzeichens erfolgen. Ansonsten können die vorbestellten Tafeln mit der alten Kombination, die bereits bezahlt wurden, nicht mehr ausgegeben werden.


Auch bei Wunschkennzeichen sind bei einem Fahrzeugwechsel die alten Tafeln abzugeben. Hier ist die rechtzeitige Bestellung von besonderer Wichtigkeit. Meldet der Kunde ab 4. November 2002 ein Fahrzeug an und hat er keine Tafeln bzw. nicht rechtzeitig bestellt, muss bis zum Einlangen der neuen EU-Tafeln ein Standardkennzeichen zugewiesen werden.


2.) Wechselkennzeichen:

 

Wird ab 4. November 2002 zu einem Fahrzeug ein zweites neu hinzugemeldet oder zu einem bestehenden Wechselkennzeichen


- ein Fahrzeugwechsel durchgeführt oder
- ein zusätzliches Fahrzeug hinzugemeldet,


erhält der Kunde jeweils neue EU-Kennzeichentafeln.


Achtung: Auch hier kann der Geschäftsfall nur durchgeführt werden, wenn die alten Kennzeichentafeln gleichzeitig in der Zulassungsstelle abgegeben werden.

 

Werden zwei bestehende Zulassungen zu einem Wechselkennzeichen zusammengeführt, können die alten weißen Kennzeichentafeln einer der beiden Zulassungen behalten werden.


3.) Umstieg auf neue Tafeln ohne Fahrzeugwechsel:

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Kunde auch bei aufrechter Zulassung ohne Fahrzeugwechsel auf neue EU-Tafeln umsteigen kann. Dies ist ab 4. November 2002 jederzeit möglich. Der Kunde erhält dann ein EU-Kennzeichen mit neuer Kombination, zu entrichten ist lediglich der Preis für die neuen Tafeln.


Möchte der Kunde seine alte, lieb gewordene Kombination behalten, muss er die neuen Tafeln bestellen. Der Tafelpreis ist bei der Bestellung zu entrichten. Gleiches gilt für Wunschkennzeichen. Die neuen Tafeln müssen innerhalb von 6 Monaten ab Bestellung unter gleichzeitiger Rückgabe der alten Tafeln abgeholt werden.


Achtung: In den ersten 3 Monaten ist mit einem großen Ansturm an die Zulassungsstellen und längeren Bestellfristen zu rechnen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf in den Zulassungsstellen gewährleisten zu können, soll dem Kunden eine Umstellung auf EU-Tafeln ohne Fahrzeugwechsel vor Weihnachten nicht angeraten werden.

 

4.) Nachbestellung von alten weißen Kennzeichentafeln:

 

Alte weiße Kennzeichentafeln dürfen im Falle der Unleserlichkeit oder bei Beschädigung durch einen Unfall ab 1. Oktober 2002 nicht mehr bestellt werden.


Bei Nachbestellung von unleserlichen Tafeln vor dem 1. Oktober 2002 ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er die alten Tafel(n) in jedem Falle bis Ende Oktober 2002 abholen muss, da nachbestellte alte weiße Tafeln ab 4. November 2002 nicht mehr ausgegeben werden dürfen.

 

5.) Freihaltung:


Freigehaltene (alte weiße) Kennzeichentafeln dürfen bei einer Zulassung ab dem 4. November 2002 nicht mehr ausgefolgt werden. Hat der Kunde nicht rechtzeitig neue EU-Tafeln bestellt, erhält er bei der Zulassung EU-Tafeln mit neuer Kombination. Bestellt er aber gleichzeitig (innerhalb der Freihaltungsfrist) neue EU-Tafeln mit der
freigehaltenen Kombination nach, kann er diese binnen 6 Monaten nachträglich wieder zugewiesen bekommen.

 

Achtung: Die bloße Bestellung eines neuen EU-Kennzeichens kann die Freihaltungsfrist selbstverständlich nicht verlängern; es muss jedenfalls innerhalb der Freihaltungsfrist eine Fahrzeuganmeldung erfolgen.


6.) Hinterlegung:

 

Hinterlegte (alte weiße und schwarze) Kennzeichentafeln können auch ab 4. November 2002 wieder ausgefolgt werden, da die Zulassung weiterbestanden hat. Bei alten weißen Kennzeichentafeln kann der Kunde auch während der Hinterlegung neue EU-Tafeln mit der bisherigen Kombination beantragen. Die neuen Tafeln werden dann nach Ende der Hinterlegung ausgefolgt.


7.) Erstbestellung von Wunschkennzeichen:

 

Die Erstbestellung von alten weißen Wunschkennzeichen ist auch noch im Oktober 2002 möglich. Bei Bestellungen gegen Ende Oktober muss mit der Zulassungsstelle abgeklärt werden, ob eine Lieferung noch vor Ende des Monats möglich ist. Außerdem muss die Zulassung unbedingt noch im Oktober 2002 erfolgen. Wird das Fahrzeug erst im November 2002 zugelassen, erhält der Kunde Standardkennzeichen und muss die Wunschkennzeichen nochmals (diesmal mit EU-Balken) bestellen und bezahlen.