Wohnungs- und Eigenheimheimversicherung

Offert Wohnung
Offert Eigenheim

Wohnungsversicherung

Was ist versichert?

Versichert ist der gesamte Wohnungsinhalt. Dieser umfasst alle beweglichen Sachen (inkl. Tapeten, Verfließungen Fußböden und dgl.), die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehegatten/Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, stehen.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Welche Gefahren und Schäden sollten noch versichert sein?

Kunstversicherung

Diese neue Art, Ihre wertvollen Kunstgegenstände zu versichern, beinhaltet ein Bündel an Leistungen um den Ansprüchen von Kunstsammlern gerecht zu werden; im Rahmen der Haushaltsversicherung sind Antiquitäten und Kunstgegenstände manchmal nur mit begrenzten Versicherungssummen inkludiert, im Schadenfall kann es daher bei der Erbringung des Wertnachweises zu Schwierigkeiten kommen.


Diese Versicherung kann zu jeder bestehenden Haushaltsversicherung abgeschlossen werde.

· Die Aufnahme und Inventarisierung der Kunstgegenstände erfolgt vor Ort durch den Versi-cherer. Die einzelnen Objekte werden vermessen und schriftlich und photographisch dokumentiert.

· Anhand von weitreichenden Recherchen und Kontakten zur Kunstszene werden die Objekte zuverlässig bewertet. Im Zuge der Bestandsaufnahme wird ein aktuelles Inventar der Kunstsammlung erstellt.

· Die ermittelten Werte gelten als " vereinbarte Werte" und stehen daher im Schadenfall außer Streit.

· Es handelt sich um eine Allrisk- Deckung, in der alles versichert ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

· Transporte sind mitversichert.

· Regelmäßige Nachbewertungen erfolgen alle 2 Jahre. Für Neuanschaffungen und Wertsteigerungen ist eine Vorsorgeversicherung für diese Zwischenzeit im Vertrag integriert.

· Im Falle eines Schadens trägt der Versicherer die Kosten für die Restaurierung und ggf. eine eventuell verbleibende Wertminderung. Auch Lagerkosten außer Haus, das Aufräumen und Bergen, sowie Reisekosten für die Wiederbeschaffung der Objekte werden ersetzt.

· Beratung bei der Präsentation der Sammlungsstücke sowie bei konservatorischen und restau-ratorischen Problemen.

· Beratung für optimale Luftfeuchtigkeit und Temperatur sowie für sichere Hängung.

· Schäden durch terroristische Akte gelten mitversichert.

Die Höhe der Versicherungssumme, die Beschaffenheit der Kunstgegenstände und die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen bilden die Grundlage für die Prämienkalkulation.

Eigenheimversicherung

Was ist versichert?

Versichert ist im Gegensatz zur Haushaltsversicherung nicht der Wohnungsinhalt, sodern das Gebäude (Eigenheim) selbst inkl. der Strom-, Gas- und Wasserinstallationen.

Welche Gefahren können versichert werden?

Feuer Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
Sturmschaden Versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch (nicht jedoch Vermurungen)
Leitungswasserschaden Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, daß Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen oder Zentralheizungsanlagen sowie Etagenheizungen austritt.
Gebäude- und Grundstückshaftplicht Der Versicherer übernimmt die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, der auf einen versicherten Sach- oder Personenschaden zurückzuführen ist, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.
Rohbaudeckung Der Versicherer gewährt Deckung für bestimmte Varianten, wobei bis zur Fertigstellung des Rohbaues keine Prämie zu entrichten ist. Die Laufzeit des Vertrages beginnt erst mit der Übernahme des Hauses.


Die Wahl der richtigen Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt und das Gebäude

Immer wieder kommt es im Schadenfall zu bösen Überraschungen, wenn der Neuwert des Gebäudes und des Wohnungsinhaltes nicht mit der versicherten Versicherungssumme übereinstimmt.

Die Versicherungsgesellschaften bieten daher heute pauschale Richtsätze an, die von der Art der Ausstattung aber auch von der Bauart und Bauweise des Gebäudes unterschiedlich sind. Mit Hilfe dieser Quadratmeterpreise kann im Schadenfall dem Einwand des Versicherers wegen Unterversicherung begegnet werden.

Aber Achtung: Solange ein Schaden unter der versicherten Höchsthaftungssumme liegt erhalten Sie ihren Schaden ungekürzt ausbezahlt. Bei Totalschaden - etwa weil das Gebäude abbrennt - wird höchstens die versicherte Summe ausbezahlt. Ist der tatsächliche Neuwert aber höher, haben Sie trotzdem noch einen finanziellen Schaden.

Überprüfen Sie daher vor Abschluss der Versicherung z.B. durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen den aktuellen Neubauwert Ihres Eigenheims.

 

Die oben angeführten Informationen stellen nur einen kleinen Überblick über die Kfz-Versicherung dar und erheben keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Fragen zum Thema Autoversicherung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen in den ServiceCentern gerne zur Verfügung.

 

 

v2011.10.18 - © Versicherungsbüro Schättle